FAQ
An wen richtet sich diese Plattform?
Diese Plattform richtet sich insbesondere an Hinweisgeber*innen, die an der BOKU beschäftigt sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Sie richtet sich ebenso an Dritte, soweit diese in einer beruflichen Verbindung zur BOKU stehen und Informationen über einen (mutmaßlichen) Verstoß übermitteln möchten.
Welche Inhalte kann ich melden?
Welche Inhalte kann ich melden?
Meldefähige Vorfälle sind Verstöße gegen das Unionsrecht gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie [Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden] wie z.B.
• öffentliches Auftragswesen
• öffentliches Auftragswesen
• Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
• Produktsicherheit und -konformität
• Verkehrssicherheit
• Umweltschutz
• Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
• Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
• öffentliche Gesundheit
• Verbraucherschutz
• Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Detailinformationen zu Verstößen gegen das Unionsrecht finden Sie unter Anhang I und II der EU-Whistleblower-Richtlinie.
Darüberhinausgehend sind über das Hinweisgeber-System Meldungen, die in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG [Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG) BGBl. I Nr. 6/2023)] fallen sowie in folgenden Bereichen möglich, welche für die BOKU relevant sind:
Darüberhinausgehend sind über das Hinweisgeber-System Meldungen, die in den sachlichen Geltungsbereich des HSchG [Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG) BGBl. I Nr. 6/2023)] fallen sowie in folgenden Bereichen möglich, welche für die BOKU relevant sind:
• Missbrauch der Amtsgewalt im Sinne des § 302 StGB
• Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts im Sinne des § 303 StGB
• Bestechlichkeit im Sinne des § 304 StGB
• Vorteilsannahme im Sinne des § 305 StGB
• Vorteilsannahme zur Beeinflussung im Sinne des § 306 StGB
• Bestechung im Sinne des § 307 StGB
• Verbotene Intervention im Sinne des § 308 StGB
• Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten § 309 StGB
• Untreue im Sinne des § 153 StGB
• Geschenkannahme durch Machthaber im Sinne des § 153a StGB
• Sexuelle Belästigung im Sinne des § 218 StGB
• Diskriminierung von Beschäftigtengruppen
• Mobbing/Bossing
Wie läuft eine Meldung ab?
1. Durch das Anklicken des Buttons „Neuen Hinweis abgeben“ starten Sie den Meldeprozess.
2. Auf der folgenden Seite werden Sie nach dem Schwerpunkt/Kategorie Ihrer Meldung gefragt.
3. Nach Auswahl der zutreffenden Kategorie erscheint die Meldeseite. Hier können Sie zuerst auswählen, ob Sie den Hinweis komplett anonym oder vertraulich (unter Angabe Ihres Namens oder Verwendung eines Pseudonyms) abgeben möchten. Danach müssen Sie den Bereich innerhalb der ausgewählten Kategorie konkretisieren, angeben welcher Standort der BOKU betroffen ist und in welcher Beziehung Sie zur BOKU stehen.
4. Im nächsten Schritt können Sie den Vorfall in eigenen Worten beschreiben und gegebenenfalls Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsdokumente (XLS, XLSX, DOC, DOCX, PPT, PPTX), Bilder in zahlreichen Dateiformaten und PDF-Dokumente als Anhang hinzufügen.
5. Vor Abgabe des Hinweises können Sie auswählen, ob Sie den Hinweis mit Verzögerung oder ohne Verzögerung einreichen möchten.
6. Mit dem Button „Hinweis einreichen“ schicken Sie Ihre Meldung ab.
7. Nach Einreichung des Hinweises erhalten Sie einen - mit einen Passwort geschützten - automatisch generierten Link zum Aufrufen Ihres Hinweises. Die Zugangsdaten zum Aufrufen Ihres Hinweises sind als Textdatei downloadbar, die an einem sicheren Ort zu speichern sind, da sonst keine Möglichkeit mehr besteht den Hinweis aufzurufen, Mitteilungen einzusehen und ggf. auf Rückfragen zu antworten.
1. Durch das Anklicken des Buttons „Neuen Hinweis abgeben“ starten Sie den Meldeprozess.
2. Auf der folgenden Seite werden Sie nach dem Schwerpunkt/Kategorie Ihrer Meldung gefragt.
3. Nach Auswahl der zutreffenden Kategorie erscheint die Meldeseite. Hier können Sie zuerst auswählen, ob Sie den Hinweis komplett anonym oder vertraulich (unter Angabe Ihres Namens oder Verwendung eines Pseudonyms) abgeben möchten. Danach müssen Sie den Bereich innerhalb der ausgewählten Kategorie konkretisieren, angeben welcher Standort der BOKU betroffen ist und in welcher Beziehung Sie zur BOKU stehen.
4. Im nächsten Schritt können Sie den Vorfall in eigenen Worten beschreiben und gegebenenfalls Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsdokumente (XLS, XLSX, DOC, DOCX, PPT, PPTX), Bilder in zahlreichen Dateiformaten und PDF-Dokumente als Anhang hinzufügen.
5. Vor Abgabe des Hinweises können Sie auswählen, ob Sie den Hinweis mit Verzögerung oder ohne Verzögerung einreichen möchten.
6. Mit dem Button „Hinweis einreichen“ schicken Sie Ihre Meldung ab.
7. Nach Einreichung des Hinweises erhalten Sie einen - mit einen Passwort geschützten - automatisch generierten Link zum Aufrufen Ihres Hinweises. Die Zugangsdaten zum Aufrufen Ihres Hinweises sind als Textdatei downloadbar, die an einem sicheren Ort zu speichern sind, da sonst keine Möglichkeit mehr besteht den Hinweis aufzurufen, Mitteilungen einzusehen und ggf. auf Rückfragen zu antworten.
8. Spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung.
9. Innerhalb der nächsten 90 Tage erhalten Sie eine Rückmeldung über Folgemaßnahmen (bspw. Veranlassung interner Ermittlungen, Weitergabe an Behörde, Einstellung der Verfolgung).
Wo kann ich eine allgemeine Anfrage oder eine Beschwerde einbringen?
9. Innerhalb der nächsten 90 Tage erhalten Sie eine Rückmeldung über Folgemaßnahmen (bspw. Veranlassung interner Ermittlungen, Weitergabe an Behörde, Einstellung der Verfolgung).
Wo kann ich eine allgemeine Anfrage oder eine Beschwerde einbringen?
Das Hinweisgeber-System der BOKU dient nicht zur Abwicklung von allgemeinen Anfragen, Anregungen, Wünschen oder Beschwerden rund um den alltäglichen Universitätsbetrieb.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren allgemeinen Fragen, Anregungen, Wünschen oder Beschwerden direkt an die dafür verantwortlichen Stellen.
Redlichkeit der Hinweisgeber*innen
Redlichkeit der Hinweisgeber*innen
Unter Berücksichtigung der Umstände und der verfügbaren Informationen müssen alle Angaben über den gemeldeten Vorfall begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass der gemeldete Vorfall zum Zeitpunkt der Meldung wahr ist/war. Meldungen sollten möglichst konkret und präzise erfolgen und dürfen jedenfalls nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Nachweislich bewusst falsch gemeldete Hinweise können für den*die Hinweisgeber*in rechtliche Konsequenzen und Ansprüche der Beschuldigten nach sich ziehen.
Nachweislich bewusst falsch gemeldete Hinweise können für den*die Hinweisgeber*in rechtliche Konsequenzen und Ansprüche der Beschuldigten nach sich ziehen.