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Verstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HSchG fallen:
•     Missbrauch der Amtsgewalt im Sinne des § 302 StGB
•     Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts §303 StGB
•     Bestechlichkeit im Sinne des § 304 StGB 
•     Vorteilsannahme im Sinne des § 305 StGB 
•     Vorteilsannahme zur Beeinflussung im Sinne des § 306 StGB
•     Bestechung § 307 StGB
•     Verbotene Intervention § 308 StGB
•     Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten § 309 StGB

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MT
Mag. Dr. Tanja Valenta
Compliance Officer
AK
Aylin Kaya, MA
Team Compliance

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