Universität für Bodenkultur Wien
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Verstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie fallen: →
•     öffentliches Auftragswesen
•     Umweltschutz
•     Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
•     Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
•     Produktsicherheit und -konformität 
•     Verkehrssicherheit 
•     öffentliche Gesundheit 
•     Sonstiges
Verstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HSchG fallen: →
•     Missbrauch der Amtsgewalt im Sinne des § 302 StGB
•     Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts §303 StGB
•     Bestechlichkeit im Sinne des § 304 StGB 
•     Vorteilsannahme im Sinne des § 305 StGB 
•     Vorteilsannahme zur Beeinflussung im Sinne des § 306 StGB
•     Bestechung § 307 StGB
•     Verbotene Intervention § 308 StGB
•     Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten § 309 StGB
Verstöße, die für die BOKU relevant sind: →
•     Untreue im Sinne des § 153 StGB
•     Geschenkannahme durch Machthaber im Sinne des § 153a StGB
•     Sexuelle Belästigung im Sinne des § 218 StGB
•     Diskriminierung von Beschäftigtengruppen
•     Mobbing/Bossing
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