Universität für Bodenkultur Wien
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Verstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Whistleblower-Richtlinie fallen: →
• öffentliches Auftragswesen
• Umweltschutz
• Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
• Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
• Produktsicherheit und -konformität
• Verkehrssicherheit
• öffentliche Gesundheit
• Sonstiges
Verstöße, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HSchG fallen: →
• Missbrauch der Amtsgewalt im Sinne des § 302 StGB
• Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts §303 StGB
• Bestechlichkeit im Sinne des § 304 StGB
• Vorteilsannahme im Sinne des § 305 StGB
• Vorteilsannahme zur Beeinflussung im Sinne des § 306 StGB
• Bestechung § 307 StGB
• Verbotene Intervention § 308 StGB
• Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten § 309 StGB
Verstöße, die für die BOKU relevant sind: →
• Untreue im Sinne des § 153 StGB
• Geschenkannahme durch Machthaber im Sinne des § 153a StGB
• Sexuelle Belästigung im Sinne des § 218 StGB
• Diskriminierung von Beschäftigtengruppen
• Mobbing/Bossing